70 Jahre Grundgesetz Aktuell wie nie oder aus der Zeit gefallen?

Bild: Adrian Lächele

Das Grundgesetz ist wandelbar.

In den 70 Jahren seines Bestehens wurde das Grundgesetz 63 Mal geändert. Was ist das Grundgesetz also? Ist es ein Objekt der Veränderung, je nach politischer Stimmung im Land, oder ist es eine stabile, nahezu unveränderliche Rahmengebung der politischen Prozesse?

Häufig wird die fehlende Konkretisierung des Grundgesetzes als größter Konzeptionsfehler angeführt.

Werte- oder Veränderungsbasis?

 Die Frage nach der Auffassung und Definition des Staates von Familie in Artikel 6 ist Gegenstand eben jener Kritik. Was heißt “Familie”? Den Begriff der Familie definiert das Grundgesetz ebenso wenig wie das zivilrechtliche Familienrecht, so dass es weder eine Legaldefinition noch eine sonstige einheitliche und allgemeingültige rechtliche Definition der Familie gibt.  Diese Familie hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt: War sie in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts noch sehr stark vom Vater-Mutter-Kind-Bild geprägt, so hat sich diese Auffassung – ähnlich wie der Ehebegriff – deutlich pluralisiert.

Die fehlende Konkretisierung im Grundgesetz ermöglicht also die Abdeckung unterschiedlicher gesellschaftspolitischer Vorstellungen. Diesen Umstand als Konzeptionsfehler zu begreifen, ist die falsche Schlussfolgerung. Das Grundgesetz bildet in seiner Funktion als rahmengebendes Medium einen Spielraum, der mittels Interpretationen durch Politik und Gesellschaft unterschiedlich abgesteckt werden kann.  Es ist also Aufgabe des gesellschaftlichen Diskurses, eine mehrheitliche Auffassung darüber zu erlangen, wie sich Familie definiert.

Der durch das Grundgesetz ermöglichte Spielraum zeigt, dass eine progressive Interpretation durch eine moderne Gesellschaft sehr wohl möglich ist. Die teilweise unkonkrete Rahmengebung wird also durch kein neu eingesetztes Bild einer modernen Gesellschaft gesprengt.

In einigen Fällen zeigt sich das Grundgesetz sogar zu progressiv: Der simple, eindeutige Satz: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt.”  in Art. 3 (2) GG macht die Diskrepanz zwischen fortschrittlichen Werten und nachziehender Realität deutlich.

Es ist eine Debatte, die schon länger geführt wird: Nur 21% der Menschen in Führungspositionen sind weiblich. Hier muss der Staat dringend Maßnahmen ergreifen, um seiner in Absatz 2 vorgegebenen Aufgabe der “tatsächliche[n] Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern” gerecht zu werden.

Eigentum und Enteignung

 Ebenfalls die Eigentumsartikel 14 und 15, die Methoden des Sozialismus (im demokratischen Sinne) zulassen, zeigen die kluge Weitsichtigkeit des Grundgesetzes. Initiativen, die den Artikel 15 aus der Verfassung streichen wollen, wie etwa die der FDP (“Bauen statt Klauen”), sind mit Vorsicht zu genießen. Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass der Artikel aus einer Zeit stammt, in der die SPD mit dem demokratischen Sozialismus liebäugelte und auch die Union mit der Idee der Verstaatlichung der Stahlindustrie spielte. 

Es steht aber auch fest, dass eine Streichung dieses Artikels eine Versteifung auf unser aktuelles Wirtschaftssystem wäre und der Wesensbestimmung des Grundgesetzes entgegensteht. Wenn der Artikel 15 gestrichen würde, so wäre dem gesellschaftlichen Diskurs die Möglichkeit genommen, den Blick offen zu halten und in einen Interpretations-Diskurs zu treten, der eine wichtige Stärke des Grundgesetzes ist. Freiheit bedeutet zugleich Offenheit – Offenheit für andere Ideen und Werte. Diese Offenheit aus dem Grundgesetz zu verbannen ist ein Rückschritt hinein in eine Dimension, in der nur ein Weg der richtige sein soll. Für die Väter und Mütter des Grundgesetzes spielte es eine zentrale Rolle, dass das deutsche Grundgesetz formal jede Wirtschaftsordnung zulasse, sofern sie insbesondere die Grundrechte beachte. 

Unterm Strich

 Das Grundgesetz der BRD ist eine Begrenzung des Korridors, in dem sich Politik bewegt. Es legt grundsätzliche Vorstellungen darüber fest, was den Rechtsstaat ausmacht und bildet somit das (Werte-)Fundament einer funktionierenden Demokratie. Das Grundgesetz gibt uns einerseits die Möglichkeit einer gesellschaftlichen Selbstfindung und -reflexion, wo sich Interpretationen ändern dürfen. Auf der anderen Seite gibt es uns klare, verständliche Auskunft über eine Wertegrundlage, die niemals verlassen werden darf.  Diese Synthese aus Möglichkeit und klarer Vorgabe ist die Stärke der deutschen Verfassung und grundlegende Lehre aus dem Aufstieg des Nationalsozialismus. Es sollte uns heute mehr denn je beschäftigen.

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