Die Entdemokratisierung des “Abendlandes” Wie Rechtspopulisten das Gesicht der Demokratie entstellen

„Die Migration ist die Mutter aller Probleme.“ Mit diesem Satz löste Innenminister Horst Seehofer im Sommer 2018 Furore auf der einen und Zustimmung auf der anderen Seite aus. Einmal mehr ließ sich erkennen, wie die Migrationsdebatte Politik und Gesellschaft spaltet. Sicherlich stellt die Migration auch eine der großen Herausforderungen unserer Zeit dar. „Die Mutter aller Probleme“ ist die Migration deshalb nicht, es ist die Debatte um die Migration selbst, die das Gesicht der deutschen Demokratie entstellt hat. Sie ist – in Seehofers plakativer Formulierung ausgedrückt – die Schwiegermutter aller Probleme.

Die Debatte um die Migration ist ohne Frage wichtig, aber mit ihr ging in Deutschland ein Prozess in Richtung einer Entdemokratisierung einher. Jüngstes Ergebnis dieses Prozesses ist nun der Entwurf des Innenministers für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten und kriminellen Asylbewerbern ermöglichen soll. Was aber hinter der euphemistischen Bezeichnung steht, hat es in sich.

Nach der momentanen Rechtslage haben eigentlich ausreisepflichtige Asylbewerber eine sogenannte „Duldung“ und dürfen somit vorerst in Deutschland bleiben, wenn ihre tatsächliche Ausreise aus humanitären, rechtlichen oder anderen Gründen unmöglich ist. Dagegen sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „Duldung light“ vor, die den Status der Betroffenen massiv verschlechtert und ihnen unter anderem den Zugang zu Integrationsangeboten verwehrt und andere Sozialleistungen kürzt. Allein dieser Vorschlag des Innenministers ist problematisch, denn er verstößt gegen die grundlegenden Prinzipien unseres Rechtsstaates, der einen Grundpfeiler unserer Demokratie bildet.

Bei einer großen Zahl der Asylbewerber mit „Duldung“ kann die Identität nicht zweifelsfrei belegt werden, zum Teil weil die entsprechenden Personen über keine gültigen Ausweispapiere verfügen oder ihre Herkunftsländer diese nicht ausstellen können oder wollen. In unserem Rechtsstaat liegt die Beweislast bei den Behörden, die also nachweisen müssen, ob die Angaben des Asylbewerbers zu seiner Identität korrekt bzw. falsch sind. Hier gilt der juristische Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Seehofers Gesetzentwurf dreht die Verhältnisse um. Nun muss der Asylbewerber den Beweis für seine Identität erbringen, was sich bei vielen schwierig gestalten wird, weil die Spuren ihrer Identität von Krieg, Terror und Flucht verwischt wurden. Gleichzeitig werden diese Asylbewerber unter Generalverdacht gestellt, obwohl nicht einmal 1 Prozent der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüften gut 31.000 Identitätspapiere gefälscht war.

Doch Seehofer geht in seinem Gesetzentwurf noch weiter. Wer beispielsweise bei der Beschaffung von Dokumenten nicht kooperativ genug ist, kann in eine „erweiterte Vorbereitungshaft“ genommen werden, sogar wenn über die Ausreise des jeweiligen Asylbewerbers im nächsten halben Jahr noch nicht entschieden wurde. Da es in Deutschland nicht genug Abschiebehaftplätze gibt, soll ein EU-Verbot kurzer Hand ausgesetzt und Abschiebehäftlinge bis 2022 in normalen Gefängnissen untergebracht werden.
Einen Beigeschmack von staatlicher Willkür erhält der Gesetzentwurf durch die Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für jeden, der vor Abschiebungen warnt oder Informationen darüber verbreitet.

Auch wenn sich Seehofers Gesetzentwurf bei CDU und CSU großer Beliebtheit erfreut, ist kaum zu erwarten, dass er in seiner jetzigen Form vom Bundestag angenommen wird. Jedenfalls bleibt das zu hoffen, denn die SPD hält sich mit offiziellen Stellungnahmen dazu zurück. Auch der große Protest der Grünen und Linken konnte dem Gesetz nicht zu der eigentlich notwendigen medialen Aufmerksamkeit verhelfen. Neben den ohne Zweifel auch berechtigten Diskussionen um Paragraph 219a und Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform blieb das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ trotz seines schmissigen Namens eine Randnotiz in der allgemeinen Berichterstattung. Das geringe Interesse an Seehofers Gesetzentwurf zeigt schon wie sich unsere Gesellschaft über die Migrationsfrage in Richtung einer Entdemokratisierung hat.

Dieser Prozess lässt sich maßgeblich auf den Erfolg der Rechtspopulisten in den letzten Jahren zurückzuführen. Denn ihr Erfolg fußt gleichermaßen zu großen Teilen auf der Migrationsdebatte und vor allem auf der Art und Weise, wie sie geführt wird. In der Geschichte kündigten sich Epochen undemokratischer Herrschaft zunächst immer durch eine starke Polarisierung des politischen Diskurses in der Öffentlichkeit und vor allem in den Medien an. Indem sie den Rechtspopulisten mit ihren radikalen Ideen Sendezeit einräumten und immer wieder auf die gezielt von ihnen provozierten Skandale eingingen, verzerrten die Medien, sicher unbeabsichtigt, das politische Gesamtbild. Es entstand so der Eindruck, dass hinter den Vorschlägen und Vorwürfen der Rechtspopulisten wirkliche und bessere “Alternativen” standen, die noch dazu politische Tragweite hätten. Das Ergebnis dieser Verzerrung ist in den Vereinigten Staaten unter anderem die Präsidentschaft Donald Trumps.

Rechte Parteien wie die AfD konnten auf diese Weise vor allem in den Jahren nach der sogenannten Flüchtlingskrise große Wahlerfolge erzielen. Daraus ergab sich für die etablierten Regierungsparteien die Notwendigkeit, wenigstens teilweise auf die Forderungen von Teilen der Bevölkerung nach vermeintlichen Lösungen einzugehen. So entstand eine bis heute anhaltende Politik der Symptom-, nicht aber der notwendigen Ursachenbekämpfung. Wir bekämpfen nicht die Fluchtursachen, sondern vielmehr die Flüchtlinge selbst. Das Ergebnis dieser Politik spiegelt sich in über 2.000 ertrunkenen Flüchtlingen im Mittelmeer letztes Jahr wider.

Durch Einzug der AfD in den Bundestag wurden Fremdenfeindlichkeit und Scheinlösungen auch in der Bundespolitik salonfähig. So ließen sich namhafte Minister tatsächlich auf den aussichtslosen Kampf um den rechten Rand ein und legitimierten so gleichzeitig die Notwendigkeit einer rechteren Politik.

Natürlich kann man bei diesem Prozess nicht von einer Entdemokratisierung à la Polen, Ungarn oder gar Türkei sprechen, er zeigt uns jedoch wie weit sich Deutschland von seinen grundlegenden Prinzipien entfernt hat, die das Grundgesetz in Artikel 1 als die Achtung der Menschenwürde formuliert und in den folgenden Artikeln als universale Grundrechte festlegt. Bei allem berechtigten Pessimismus gibt es jedoch auch eine Vielzahl von Ereignissen und Zahlen, die Hoffnung geben. Der Integrationsmonitor 2018 ergab, dass eine große Mehrheit der Deutschen Zuwanderung als Bereicherung ansieht.

Es braucht mehr als rechte Parteien, Politiker und Ideen, um eine Demokratie wirklich zu gefährden. Gerade aber der Umgang mit der Migration und die Entstellung des politischen Diskurses durch rechte Kräfte sollten uns daran erinnern, wie wichtig es für eine Demokratie ist, wachsam zu sein.

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